Für wen gilt dieser Begriff?
Für Zahnersatz im deutschen gesetzlichen Krankenversicherungssystem.
Der Festzuschuss ist ein befundbezogener Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse zu Zahnersatz in Deutschland. Grundlage ist die für den Befund festgelegte Regelversorgung. Der Zuschuss ist deshalb nicht einfach ein bestimmter Anteil jeder beliebig gewählten Zahnersatzrechnung.
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Entscheidend ist die festgestellte Zahnsituation, zum Beispiel ein behandlungsbedürftiger fehlender Zahn. Daraus ergeben sich die zu prüfenden Festzuschüsse.
Die gewünschte Versorgung kann über die Regelversorgung hinausgehen oder anders aufgebaut sein. Dadurch können sich Gesamtkosten und Eigenanteil verändern.
Im Heil- und Kostenplan werden Befund und geplante Versorgung dargestellt. Der Zuschuss wird vor der Behandlung mit der Krankenkasse geklärt; Bonus und mögliche Härtefallregeln werden dabei berücksichtigt.
Für Zahnersatz im deutschen gesetzlichen Krankenversicherungssystem.
Ein untersuchter Befund und ein nachvollziehbarer Heil- und Kostenplan.
Geplante Versorgung, Zuschuss, möglicher Bonus und verbleibender Eigenanteil.
Drei Schritte. Ohne Ton.
Die Bilder sind auch manuell wählbar.

Stummer Erklärfilm mit vereinfachten Lehrdarstellungen. Kein Patientenfall und kein zugesagtes Behandlungsergebnis.
Entscheidend ist die festgestellte Zahnsituation, zum Beispiel ein behandlungsbedürftiger fehlender Zahn. Daraus ergeben sich die zu prüfenden Festzuschüsse.
Die gewünschte Versorgung kann über die Regelversorgung hinausgehen oder anders aufgebaut sein. Dadurch können sich Gesamtkosten und Eigenanteil verändern.
Im Heil- und Kostenplan werden Befund und geplante Versorgung dargestellt. Der Zuschuss wird vor der Behandlung mit der Krankenkasse geklärt; Bonus und mögliche Härtefallregeln werden dabei berücksichtigt.
Der Festzuschuss beschreibt die Beteiligung der Krankenkasse. Der Behandlungspreis umfasst die geplanten Leistungen; beides ist nicht dieselbe Zahl.
Nicht automatisch. Der verbleibende Eigenanteil hängt unter anderem von der geplanten Versorgung und der individuellen Zuschussentscheidung ab.
Eine medizinisch geeignete andere Versorgung kann besprochen werden. Welche Zuschüsse bestehen und welche Mehrkosten entstehen, wird anhand des konkreten Plans geklärt.
Die Krankenkasse prüft den eingereichten Plan und die persönlichen Nachweise. Eine allgemeine Internetinformation ersetzt diese Entscheidung nicht.
Redaktionell vorgeschlagene Frage für ein Gespräch mit Dr. med. dent. Niusha Barahmand Pour:
Welche Versorgung ist in meinem Plan vorgesehen, und wie setzen sich Zuschuss und Eigenanteil zusammen?
Wenn Zahnersatz geplant wird, sollten Versorgung und Kostenaufteilung verständlich zusammenpassen.
Zahnersatzplanung besprechenTerminwahl bei DoctolibDer Festzuschuss beschreibt die Beteiligung der Krankenkasse. Der Behandlungspreis umfasst die geplanten Leistungen; beides ist nicht dieselbe Zahl.
Redaktionell recherchiert am . Allgemeine Information, keine individuelle Diagnose oder Behandlungsempfehlung. Die Lehrdarstellungen sind vereinfacht und zeigen keinen Patientenfall.