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Was erklärt die GOZ auf einer Zahnarztrechnung?

Die GOZ ist die gesetzliche Grundlage für privatzahnärztliche Gebühren in Deutschland. Sie gilt nicht nur bei privat Versicherten, sondern auch für vereinbarte private Leistungen gesetzlich Versicherter. Rechnung und Erstattung durch die Versicherung sind unterschiedliche Fragen.

Für Ausbildung & Praxis ↓
SMILE meets DESIGN
Fiktives Stillleben mit unbeschrifteten Unterlagen, Stift und Brille.KI-generiert
Symbolmotiv für private Gebührenberechnung; keine echten Gebührenziffern oder Beträge.
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Leistung und Faktor

Die berechnete Leistung und gegebenenfalls ihr Steigerungssatz bilden einen Teil der Gebührenberechnung.

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Aufwand berücksichtigen

Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände der Ausführung können relevant sein. Nicht jeder Betrag ist allein durch die Überschrift einer Behandlung bestimmt.

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Vorher verstehen

Voraussichtliche Kosten, zusätzliche Labor-/Materialanteile und Versicherungsfragen vor der Entscheidung klären.

Erklärung am Stück lesen
  1. Leistung und Faktor

    Die berechnete Leistung und gegebenenfalls ihr Steigerungssatz bilden einen Teil der Gebührenberechnung.

  2. Aufwand berücksichtigen

    Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände der Ausführung können relevant sein. Nicht jeder Betrag ist allein durch die Überschrift einer Behandlung bestimmt.

  3. Vorher verstehen

    Voraussichtliche Kosten, zusätzliche Labor-/Materialanteile und Versicherungsfragen vor der Entscheidung klären.

Hinweise zu den Lehrbildern
  • Symbolmotiv für private Gebührenberechnung; keine echten Gebührenziffern oder Beträge.
  • Symbolmotiv für die Erklärung von Aufwand, Labor- und Materialanteilen.
  • Symbolmotiv für die Kostenbesprechung vor einer Entscheidung.

Auf einen Blick

Wofür?

Private zahnärztliche Gebühren.

Nur PKV?

Nein, auch private GKV-Zusatzleistungen.

Vorher?

Kostenplan und Erstattungsfragen prüfen.

Wissen in Bewegung

In 36 Sekunden erklärt.

Drei Schritte. Ohne Ton.
Die Bilder sind auch manuell wählbar.

Gebührenordnung für Zahnärzte: Kurzfilm

Stummer Erklärfilm mit vereinfachten Lehrdarstellungen. Kein Patientenfall und kein zugesagtes Behandlungsergebnis.

Häufig verwechselt

Gebühr ist nicht Erstattung

Eine nachvollziehbare Rechnung beantwortet noch nicht, welcher Anteil von einer Versicherung oder Beihilfe übernommen wird.

Kurz beantwortet
Ist der Steigerungssatz frei erfunden?

Nein. Die GOZ enthält Regeln für die Bemessung; erforderliche Begründungen und gegebenenfalls Vereinbarungen sind zu beachten.

Zahlt meine Versicherung jede GOZ-Rechnung vollständig?

Das folgt nicht automatisch aus einer GOZ-Abrechnung. Tarif, Anspruch und individuelle Prüfung bestimmen die Erstattung.

Darf ich eine Rechnung erklären lassen?

Ja. Unverständliche Leistungspositionen, Faktoren oder weitere Bestandteile können mit der Praxis geklärt werden.

In der Praxis

Für das persönliche Gespräch

Redaktionell vorgeschlagene Frage für ein Gespräch mit Dr. med. dent. Niusha Barahmand Pour:

Welche Positionen und möglichen Zusatzkosten umfasst mein Plan?

Bei geplanten privaten Leistungen Kostenbestandteile erläutern lassen und die Erstattung bei der zuständigen Stelle klären.

Kostenplanung besprechenTerminwahl bei Doctolib
Dr. Niusha Barahmand Pour kennenlernen ↗
Lernebene für Ausbildung & PraxisFachbegriffe einordnen und Wissen vertiefen
GOZ
Gebührenordnung für Zahnärzte.
Steigerungssatz
Faktor innerhalb der rechtlichen Gebührenbemessung.
Analogberechnung
Bewertung einer selbstständigen, nicht im Verzeichnis enthaltenen Leistung nach den dafür geltenden Regeln.

Genau unterscheiden

Eine nachvollziehbare Rechnung beantwortet noch nicht, welcher Anteil von einer Versicherung oder Beihilfe übernommen wird.

WissensfrageWas ist getrennt zu klären?

Zum Lernen, nicht zur Beurteilung eigener Beschwerden. Keine Speicherung oder Übermittlung der Antwort.

  1. Rechnung und individuelle Erstattung.
  2. Nur die Farbe des Formulars.
  3. Nur die Zahl der Behandlungszimmer.
Lösung ansehen

Rechnung und individuelle Erstattung.

Versicherungsbedingungen sind nicht identisch mit der Gebührenordnung.

Quellen und Einordnung

Redaktionell recherchiert am . Allgemeine Information, keine individuelle Diagnose oder Behandlungsempfehlung. Die Lehrdarstellungen sind vereinfacht und zeigen keinen Patientenfall.