Für wen ist das relevant?
Für Menschen mit vorhandenen Amalgamfüllungen oder Fragen zu Füllungsmaterialien.
Dentalamalgam ist ein metallisches Füllungsmaterial mit Quecksilber und weiteren Metallen. Seit dem 1. Januar 2025 darf es in der EU grundsätzlich nicht mehr für neue zahnärztliche Behandlungen verwendet werden; eine enge Ausnahme besteht bei zwingenden spezifischen medizinischen Erfordernissen. Eine vorhandene intakte Füllung muss deshalb nicht automatisch entfernt werden. Stand: 2. November 2026.
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Eine graue Füllung kann Amalgam sein. Für den Umgang mit einer bestehenden Versorgung zählen insbesondere Dichtigkeit, Stabilität, mögliche Karies und Beschwerden, nicht allein die Farbe oder ihr Alter.
Die EU-Regelung gehört zur Verringerung der Quecksilberbelastung der Umwelt. Sie ist keine Anweisung, alle vorhandenen Füllungen auszutauschen. Die medizinische Ausnahme für neue Verwendung ist kein frei wählbares Standardangebot.
Bei einem Defekt oder anderen begründeten Problemen wird besprochen, ob Reparatur oder Austausch sinnvoll ist. Dabei gehen Befund, Erhalt der Zahnsubstanz und geeignetes Ersatzmaterial in die Entscheidung ein; ein pauschaler „Entgiftungsnutzen“ wird nicht zugesagt.
Für Menschen mit vorhandenen Amalgamfüllungen oder Fragen zu Füllungsmaterialien.
Füllung, Ränder, Zahnsubstanz und mögliche Beschwerden.
Eine Füllung abschleifen, aufbohren oder selbst entfernen. Neue Schmerzen oder ein Bruch gehören untersucht.
Drei Schritte. Ohne Ton.
Die Bilder sind auch manuell wählbar.

Stummer Erklärfilm mit vereinfachten Lehrdarstellungen. Kein Patientenfall und kein zugesagtes Behandlungsergebnis.
Eine graue Füllung kann Amalgam sein. Für den Umgang mit einer bestehenden Versorgung zählen insbesondere Dichtigkeit, Stabilität, mögliche Karies und Beschwerden, nicht allein die Farbe oder ihr Alter.
Die EU-Regelung gehört zur Verringerung der Quecksilberbelastung der Umwelt. Sie ist keine Anweisung, alle vorhandenen Füllungen auszutauschen. Die medizinische Ausnahme für neue Verwendung ist kein frei wählbares Standardangebot.
Bei einem Defekt oder anderen begründeten Problemen wird besprochen, ob Reparatur oder Austausch sinnvoll ist. Dabei gehen Befund, Erhalt der Zahnsubstanz und geeignetes Ersatzmaterial in die Entscheidung ein; ein pauschaler „Entgiftungsnutzen“ wird nicht zugesagt.
Die Einschränkung betrifft die Verwendung von Dentalamalgam für Behandlungen. Daraus folgt kein pauschaler Auftrag zum Entfernen bereits vorhandener intakter Füllungen.
Ja. Aus der neuen Verwendungsregel ergibt sich keine Pflicht zum Entfernen bestehender Füllungen. Individuelle Beschwerden oder besondere Befunde werden gesondert geprüft.
Nein. Entscheidend ist ihr Zustand und der umgebende Zahn. Ein Kalenderdatum allein begründet keinen Austausch.
Das hängt unter anderem von Größe, Lage und Belastung des Defekts ab. Materialeigenschaften und mögliche Alternativen werden anhand des Befunds besprochen; nicht jedes Material eignet sich für jede Situation.
Eine redaktionell vorgeschlagene Frage für ein Gespräch mit Dr. med. dent. Niusha Barahmand Pour:
Gibt es an dieser Füllung einen konkreten Befund, der eine Veränderung nötig macht?
Unsicher wegen einer alten Füllung? Eine Kontrolle kann klären, ob sie weiterhin funktioniert und ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.
Bestehende Füllung prüfen lassenTerminwahl bei DoctolibDie Einschränkung betrifft die Verwendung von Dentalamalgam für Behandlungen. Daraus folgt kein pauschaler Auftrag zum Entfernen bereits vorhandener intakter Füllungen.
Redaktionell recherchiert am . Allgemeine Information, keine individuelle Diagnose oder Behandlungsempfehlung. Die Lehrdarstellungen sind vereinfacht und zeigen keinen Patientenfall.