Zahnwissen · Neue Entwicklungen
KI beim zahnärztlichen Röntgen: Was sie erkennen kann – und was nicht
Auf einem Röntgenbild erscheinen farbige Rahmen oder Markierungen. Hat die Software damit schon eine Erkrankung festgestellt? Manche KI-Programme helfen dabei, auffällige Bereiche auf zahnärztlichen Bildern zu finden. Was daraus für die Behandlung folgt, lässt sich aber nicht allein am Bildschirm entscheiden. Diese fünf Einordnungen helfen, Möglichkeiten und Grenzen der Technik auseinanderzuhalten.
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KI-generiert01 Die Software lenkt den Blick auf bestimmte Stellen
Je nach Produkt kann eine KI Hinweise auf mögliche Karies oder auffällige Bereiche an Wurzelspitzen markieren. Manche Programme unterstützen auch Messungen am Knochen rund um die Zähne. Ein bei der US-Behörde FDA dokumentiertes Produkt nennt solche Aufgaben ausdrücklich als Unterstützung bei der Auswertung zweidimensionaler Röntgenbilder.
Das ist ein Beispiel mit festgelegten Bildarten und Patientengruppen, keine allgemeine Freigabe für jede Software. Auch ersetzt eine amerikanische Freigabe keine europäische Prüfung. Entscheidend ist, welche Aufgabe das konkret eingesetzte Programm tatsächlich erfüllen soll.
02 Eine Markierung kann richtig oder falsch sein
KI kann Veränderungen übersehen. Umgekehrt kann sie einen Bereich markieren, der sich bei der fachlichen Prüfung als unauffällig erweist. Deshalb muss das gesamte Bild beurteilt werden, nicht nur die hervorgehobenen Stellen. Ein Bild ohne Markierungen schließt eine Erkrankung ebenfalls nicht sicher aus.
03 Bildbefund und Untersuchung gehören zusammen
Für die Diagnose zählen neben dem Bild auch Beschwerden, Vorgeschichte und die Untersuchung im Mund. Erst diese Einordnung hilft zu klären, was eine Auffälligkeit bedeutet und ob Handlungsbedarf besteht. Die hier beschriebene Bildassistenz übernimmt keine eigenständige Behandlungsentscheidung.
Eine markierte frühe Kariesstelle bedeutet beispielsweise nicht automatisch, dass gebohrt werden muss. Je nach Befund können auch vorbeugende Maßnahmen infrage kommen. Lassen Sie sich erklären, welche Beobachtungen die Empfehlung begründen und welche Alternativen bestehen.
Sind mehrere Stellen hervorgehoben, können Sie sie nacheinander erklären lassen. Fragen Sie, welche davon für die aktuelle Empfehlung eine Rolle spielen. So bleibt das Gespräch bei der Bedeutung des Befunds für Sie.
ADA: Bewertung von KI zur Bildanalyse · FDA: Beispiel einer begrenzten Zweckbestimmung
04 Der vorgesehene Einsatz und die Prüfung zählen
Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt, bei KI-Produkten unter anderem Zweck, Anwendungsbereich, Gebrauchsanweisung und die verwendeten Trainings- und Testdaten zu hinterfragen. Eine Aussage über ein bestimmtes Programm lässt sich nicht einfach auf ein anderes übertragen. Die zahnärztliche Verantwortung bleibt auch beim Einsatz solcher Hilfsmittel bestehen. Für Sie ist deshalb eine verständliche Erklärung hilfreicher als das bloße Etikett „mit KI“.
05 Auch der Umgang mit Bilddaten ist eine Frage wert
Röntgenbilder können personenbezogene Gesundheitsdaten enthalten. Bei einer KI-Auswertung ist daher auch wichtig, wo Daten verarbeitet werden, wer Zugang erhält und ob eine weitere Nutzung vorgesehen ist. Die BZÄK nennt diese Punkte in ihrer Checkliste. Fragen Sie bei Bedarf nach einer Erklärung in verständlicher Sprache. Aus einem auffälligen Softwareergebnis allein lässt sich nicht erkennen, wie die zugehörigen Daten geschützt werden.
Fünf Fragen für die Bildbesprechung
Sie müssen die Software nicht selbst beurteilen können. Wählen Sie vor dem Termin die Fragen aus, die Ihnen besonders wichtig sind. Diese Vorschläge helfen, die Erläuterung auf Ihren Befund und Ihre Entscheidung zu beziehen:
- Wurde mein Bild mit KI ausgewertet, und für welche Aufgabe?
- Was ist auf dem Originalbild zu sehen, was hat die Software markiert?
- Wie passt dieser Hinweis zu meinen Beschwerden und zur Untersuchung?
- Was spricht für die empfohlene Behandlung, welche Alternativen gibt es?
- Wo werden meine Bilddaten verarbeitet, und wer erhält Zugriff?
Weiterlesen: Digitale Abformung: Was ein Intraoralscan kann – und was nicht
Quellen und weiterführende Informationen
Allgemeine Information zur KI-gestützten Bildauswertung, keine individuelle Diagnose oder Behandlungsempfehlung. Quellen am 27.10.2026 abgerufen und redaktionell geprüft. Das FDA-Dokument beschreibt ein konkretes Produkt und dessen damalige Zweckbestimmung; es belegt weder eine deutsche Zulassung noch den Einsatz dieser Software in unserer Praxis.
- Bundeszahnärztekammer: Künstliche Intelligenz in der zahnärztlichen Praxis, Oktober 2025; Abschnitte „KI und Berufsrecht“ und „Checkliste“
- American Dental Association: Technical Report No. 1109 – Evaluation of Dental Image Analysis Systems Using Augmented/Artificial Intelligence, Januar 2025; Einleitung sowie Abschnitte 6.1–6.3
- U.S. Food and Drug Administration: K230144, Denti.AI Detect, 6. Oktober 2023; „Indications for Use“ und 510(k)-Zusammenfassung, Abschnitt 5